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BAURECHT PRIVAT

  • Erstellung und Prüfung von VOB- und Werkverträgen sowie Durch­setzung und Abwehr von Ansprüchen hieraus
  • Baumängel, Gewährleistungsansprüche
  • Beratung und Teilnahme bei der werkvertraglichen Abnahme
  • Dursetzung bzw. Abwehr von Mängelbeseitigungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen nach VOB und BGB
  • Bauverbleibende Beratung für Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Vorbereitung der Erstellung von Architekten- und Ingenieurverträgen unter Berücksichtigung der Probleme des konkreten Bauvorhabens
  • Prüfung von Generalunternehmerverträgen