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STRAFRECHT

  • Verteidigung von Beschuldigten in allen Stadien des Strafverfahrens vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision, unabhängig von der Art und Schwere des Tatvorwurfs – jeder Beschuldigte hat das Recht auf ein faires Verfahren
  • Übernahme von Pflichtverteidigungen
  • Vertretung im Strafvollstreckungsverfahren (z.B. Bewährungswiderrufs­ver­fahren, Anträge auf Haftaufschub, Überprüfung der Fortdauer von Unter­bringung oder Sicherungsverwahrung)
  • Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten im Strafverfahren als Nebenkläger
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Straftaten
  • Beratung von Zeugen im Strafverfahren und Begleitung als Zeugenbeistand