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VERTRAGSRECHT

  • Ausarbeiten, Erstellen und Überprüfen von zivilrechtlichen Verträgen wie Kaufverträgen, Darlehensverträgen, Leihverträgen, Tauschverträgen, Werkverträgen, Leasingverträgen, Franchiseverträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus diesen Verträgen
  • Beratung bei der Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen, Einkaufsbedingungen, Bedingungen für spezielle Rechtsgeschäfte wie Leasingfactoring, Vermietung, Versicherungen und Bankgeschäfte)
  • Versandhandelsrecht
  • Verbraucherrechte und Widerrufsrecht